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Tipps rund ums Internet
Abmahnfalle Impressum  
   
   
   

Abmahnfalle Impressum:

 

Den ersten rechtlichen Fehler können Sie bei der Erstellung bzw. dem Betrieb ihrer Homepage schon bei der Registrierung der Domain- bzw. der Internetadresse machen.

Tabu sind etwa Namen von Firmen (außer ihrer eigenen ;-) ) Marken, Städtenamen und Prominentennamen, sowie die Bezeichnung von staatlichen Einrichtungen. Auch sogenannte Tippfehler-Domains, die bekannten Markennamen ähneln oder sich nur wenig von diesen unterscheinden, haben vor Gericht keine Change.

Ebenso ist es unvermeidbar die Verantwortlichkeiten auf der eigenen Internetseite klar und sofort erkennbar zu bezeichnen. Hierzu dient üblicherweise das Impressum.

Vor allem die Betreiber einer gewerblichen Homepage müssen dabei auf der Hut sein. Falls eine sogennante Abmahnkanzlei auf formale Fehler aufmerksam wird, sind nicht selten Forderungen in Höhe von 1500 Euro zu entrichten.

Rechtliche Tipps und eine Sammlung relevanter Urteile zu diesem Thema gibt es im Internet auf den Seiten:

www.digi-info.de/recht
www.e-recht24.de


 

 

 
letzte Änderung: 24.09.2003
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